Tätigkeit

Tätigkeit

Breit aufgestellt.
Trotzt Überraschungen.

Ich helfe Ihnen

Mit mir an Ihrer Seite sind Sie gegen strafrechtliche Vorwürfe kompetent und engagiert verteidigt. Die Zeit während eines Ermittlungsverfahrens kann eine ständige Zeit der Angst und Ungewissheit sein. Deshalb widme ich meinen Mandanten viel Zeit in der persönlichen und individuellen Betreuung, damit Sie nachts ruhig schlafen können!

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Tätigkeitsbereiche

Verkehrsdelikte

-Eingriff in den Straßenverkehr
-Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
-Fahren unter Einfluss von Alkohol / Betäubungsmittel
-Nötigung im Straßenverkehr
-Fahrlässige Körperverletzung / Tötung im Straßenverkehr

Ordnungswidrigkeiten

-Geschwindigkeitsverstöße
-Abstandsverstöße
-Rotlichtverstöße
-Parkverstöße

Wirtschaftsdelikte

-Untreue
-Kapitalanlagenbetrug
-Urkundenfälschung
-Mittelbare Falschbeurkundung
-Bankrott
-Insolvenzverschleppung

Vermögensdelikte

-Betrugsdelikte
-(Räuberische) Erpressung
-Erschleichen von Leistungen
-Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten

Gewalt- und Freiheitsdelikte

-Körperverletzungsdelikte
-Beteiligung an einer Schlägerei
-Tötungsdelikte
-Freiheitsberaubung
-Nötigung
-Bedrohung
-Geiselnahme

Sexualdelikte

-Vergewaltigung
-sexuelle Nötigung / Belästigung
-sexueller Missbrauch von Kindern / Schutzbefohlenen
-Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Schriften
-Exhibitionistische Handlungen

Eigentumsdelikte

-Diebstahl
-Unterschlagung
-Raubdelikte
-Sachbeschädigung

Verstoß gegen das BtMG & AMG

-Anbau & Herstellung von Betäubungsmitteln
-Handel mit Betäubungsmitteln
-Bandenmäßige und gewerbsmäßige Drogendelikte
-Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz

Strafvollstreckung

-Antrag auf vorzeitige Entlassung
-Reststrafenantrag
-Strafaufschub und Strafunterbrechung
-Führungsaufsicht
-Bewährungswiderruf

Strafvollzug

-Verlegung in den offenen Vollzug
-Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt
-Disziplinarmaßnahmen
-Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 109 StVollzG
-Vollzugslockerungen & Ausgänge

Eine Straftat kommt selten allein

Vertiefte Kenntnisse des gesamten Strafrechts sind in der Praxis unabdingbare Voraussetzung für eine gute Verteidigung. Denn nicht selten erfüllt eine Handlung mehrere Strafnormen oder strafbare Geschäftskonzepte verwirklichen eine Vielzahl an unterschiedlichen Tatbeständen.

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