Mobilität ist unverzichtbar
Strafverteidigung bei Verkehrsdelikten auch
Der Vorwurf eines Verkehrsdeliktes kann erhebliche Folgen haben: Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Sperrfrist, Geld- und Freiheitsstrafen.
„Hilfe,
ich habe nach einem Verkehrsunfall eine Anzeige erhalten.“
im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde bei mir Drogenkonsum festgestellt.“
ich habe betrunken einen Unfall gebaut.“
mir wird vorgeworfen, ich hätte jemanden im Straßenverkehr genötigt.“
ich soll Unfallflucht begangen haben.“
ich habe mein Mofa / Roller frisiert und habe nun eine Anzeige?!“
ich bin Ausländer und habe eine Anzeige erhalten, weil ich angeblich keinen Führerschein haben soll.“
§§§
Solche Sorgen hört eine Strafverteidigerin täglich. Die Bearbeitung von Straßenverkehrsdelikten zählt zum Standardrepertoire einer Fachanwältin für Strafrecht.
Typische Delikte sind:
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
- Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
- Verstoß gegen § 6 PflVG