Sexualdelikte sind eine Belastungsprobe.
Für den Rechtsstaat sind sie Alltag.
Sexualdelikte zählen zu den sicherlich belastendsten Tatvorwürfen, mit denen sich ein Mandant konfrontiert sehen kann. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann zu irreversibler sozialer Ächtung und Vorverurteilung des Beschuldigten führen. Durch neuere Reformen des Sexualstrafrechts muss zudem mit erheblichen Strafen gerechnet werden.
Eine engagierte Verteidigung ist deshalb existenziell.
Der Anfang vom Ende?
Nein! Bei Sexualdelikten gibt es unterschiedlichste, erfolgversprechende Verteidigungsansätze. Denn auch wenn der Deliktstypus gesellschaftlich besonders missbilligt wird, so handelt es sich für die professionellen Verfahrensbeteiligten um ein reguläres Strafverfahren, bei dem die Anforderungen an die Nachweisbarkeit der Strafbarkeit nicht geringer als bei einem anderen Tatvorwurf sind. Zusätzlich braucht es Erfahrung in der Analyse von Glaubwürdigkeitsgutachten, der Auswertung von Spurenträgern oder der Datenforensik, um die Beweislage sachgerecht beurteilen zu können.
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Typische Delikte sind:
- Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
- Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
- Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB)
- Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB)
- Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
- Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184 StGB)
- Verbreitung, Erwerb & Besitz kinderpornographischer Schriften (§ 184b StGB)
- Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)