Sexualdelikte

Sexualdelikte sind eine Belastungsprobe.

Für den Rechtsstaat sind sie Alltag.

Sexualdelikte zählen zu den sicherlich belastendsten Tatvorwürfen, mit denen sich ein Mandant konfrontiert sehen kann. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann zu irreversibler sozialer Ächtung und Vorverurteilung des Beschuldigten führen. Durch neuere Reformen des Sexualstrafrechts muss zudem mit erheblichen Strafen gerechnet werden.

Eine engagierte Verteidigung ist deshalb existenziell.

Der Anfang vom Ende?

Nein! Bei Sexualdelikten gibt es unterschiedlichste, erfolgversprechende Verteidigungsansätze. Denn auch wenn der Deliktstypus gesellschaftlich besonders missbilligt wird, so handelt es sich für die professionellen Verfahrensbeteiligten um ein reguläres Strafverfahren, bei dem die Anforderungen an die Nachweisbarkeit der Strafbarkeit nicht geringer als bei einem anderen Tatvorwurf sind. Zusätzlich braucht es Erfahrung in der Analyse von Glaubwürdigkeitsgutachten, der Auswertung von Spurenträgern oder der Datenforensik, um die Beweislage sachgerecht beurteilen zu können.

§§§

Typische Delikte sind:

  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
  • Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB)
  • Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
  • Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184 StGB)
  • Verbreitung, Erwerb & Besitz kinderpornographischer Schriften (§ 184b StGB)
  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

Was muss ich tun?

Der Weg zu Ihrer Verteidigung

1. Ruhe bewahren!

Der Vorwurf einer Straftat ist immer belastend, im Bereich des Sexualstrafrechts umso mehr. Atmen Sie tief durch, denn Sie müssen sich nicht mehr alleine um dieses Problem kümmern. Ich helfe Ihnen hierbei.

2. Schweigen

Sollten Sie schon eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, leisten Sie dieser nicht Folge. Ein Beschuldigter hat immer das Recht zu schweigen. Nehmen Sie dieses Recht wahr! Hierdurch entstehen Ihnen keinerlei Nachteile!

3. Besprechungstermin vereinbaren

Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Besprechungstermin mit mir und bringen Sie sämtliche Unterlagen zum Termin mit. Alles Weitere werden wir in Ruhe besprechen.

Vorsorgen!

Für den weiteren Umgang mit der Polizei empfehle ich Ihnen meinen Ratgeber „Tipps für Beschuldigte“ zu lesen.