Vermögensdelikte

Weil ``Ich war es nicht`` nicht ausreicht

Vermögensdelikte sind mehr als Schadenbezifferung

Von Schwarzfahren bis Banküberfall umfassen Vermögensdelikte vielfältigste Sachverhalte mit zum Teil beachtlicher Strafandrohung. Ob Geständnis, Täter-Opfer-Ausgleich, Schweigen oder Leugnen: eine sorgsam geplante Verteidigungsstrategie stellt früh die Weichen für das zu erwartende Strafmaß. Verpassen Sie diese Chance nicht.

Das Problem…

 

…bei Vermögensdelikten ist nicht selten der fehlende unmittelbare zeitliche Zusammenhang zwischen Tat und Strafverfolgung. Ebay-Betrug, unberechtigte Kontoabbuchungen oder Dutzende unbezahlte Bestellungen bei Online-Versandhäusern auf Rechnung sind schnell getätigt, der Taterfolg stellt sich schnell ein, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfolgt – wenn überhaupt – Monate später, weitere Monate vergehen, bis der Täter überhaupt ermittelt ist. Dadurch kommt es leicht zu einer Vielzahl an Betrugstaten durch einen einzigen Täter.

Am Ende dieser „Vermögensbeschaffungsmaßnahmen“ liegen nicht selten tausende Seiten an Ermittlungsakten und unzählige Beweismittel zur Sichtung vor. Die richtige und realistische Bewertung des Ermittlungsergebnisses ist dabei der Schlüssel für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie.

§ § §

Typische Delikte sind:

  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Computerbetrug (§ 263a StGB)
  • Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)
  • Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Kreditbetrug (§ 265b StGB)
  • Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)
  • Erpressung (§ 253 StGB)
  • Räuberische Erpressung (§ 255 StGB)
  • Begünstigung (§ 257 StGB)
  • Hehlerei (§ 259 StGB)

Was muss ich tun?

Der Weg zu Ihrer Verteidigung

1. Ruhe bewahren!

Der Vorwurf einer Straftat ist immer belastend. Atmen Sie tief durch, denn Sie müssen sich nicht mehr alleine um dieses Problem kümmern. Ich helfe Ihnen dabei.

2. Schweigen

Sollten Sie schon eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, leisten Sie dieser nicht Folge. Ein Beschuldigter hat immer das Recht zu schweigen. Nehmen Sie dieses Recht wahr! Hierdurch entstehen Ihnen keinerlei Nachteile! Sprechen Sie auch nicht mit Freunden und Bekannten über das Geschehen, diese könnte man hinterher als Zeugen vernehmen.

3. Besprechungstermin vereinbaren

Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Besprechungstermin mit mir und bringen Sie sämtliche Unterlagen zum Termin mit. Alles Weitere werden wir in Ruhe besprechen.

Vorsorgen!

Lesen Sie meine Tipps für Beschuldigte und seien Sie bestens auf den nächsten Kontakt mit der Polizei vorbereitet!