Drogen- und Arzneidelikte

Kein Kavaliersdelikt…

…weil Strafgesetze mit sozialem Wandel nicht Schritt halten

Seit Jahrzehnten wird für eine Entkriminalisierung von einzelnen Betäubungsmitteln gekämpft. Für die einen gefährliche Einstiegsdroge mit weiteren Drogentoten, für die anderen Verdrängung des illegalen Drogenhandels bei gleichzeitig staatlich reguliertem Konsum. Fernab derart politischer Fragen bleibt es nach wie vor dabei, dass Anbau, Handel und Besitz von Cannabis und Co. strafbewehrt sind und zum Teil empfindliche Strafen nebst Führerscheinentzug drohen.

Heute schon gekifft?

 

Wenn Sie den Satz im Rahmen einer Polizeikontrolle hören, stehen Ihnen – je nach Konsum – einige unangenehme Stunden nebst Blutentnahme bevor. Dabei sind Polizisten nicht um kreative Fragestellungen verlegen, um einen hinreichenden Tatverdacht zu begründen. Von den obligatorisch ‚geröteten Augen‘ bis hin zu ‚verdächtig starkem Dementi‘ wird alles herangezogen, um verdächtig wirkende Jugendliche zu einem Drogenvortest zu bewegen. Das nicht selten positive Ergebnis ist jedoch nicht ihrer viel bemühten ‚kriminalistischen Erfahrung‘, sondern vielmehr der statistischen Wahrscheinlichkeit geschuldet. So gaben 15,3 % aller befragten Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren an, in den letzten 12 Monaten Cannabis konsumiert zu haben. Die Folgen sind Ermittlungsverfahren, vorläufiger Führerscheinentzug und Kosten für die Blutentnahme.

Gerade im Bezirk der Staatsanwaltschaft Wuppertal wird entgegen politischer Anweisungen nicht von der strafrechtlichen Verfolgung kleinerer Betäubungsmittelmengen abgesehen, sodass der gut gemeinte Hinweis Ihrer Freunde „das ist Eigenkonsum, wird eh eingestellt“, unrichtig ist. Deshalb ist auch bei reuigen Ersttätern eine Strafverteidigung anzuraten, um den Vorfall prüfen zu können.

 

Drogendelikte

  • Heroin
  • Amphetamin
  • Cannabis

Quelle: Bundes­lage­bild Rausch­gift 2017 – Ta­bel­lenan­hang

 

Die andere Seite…

sind die Produzenten, Lieferanten und Dealer. Vom Kleindealer mit einigen hundert Gramm pro Woche bis hin zur organisierten Kriminalität mit globalen Lieferanten- und Vertriebsnetzen zählt der in § 29a BtMG geregelte „unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ zu den am intensivsten verfolgten Delikten überhaupt und wird der Schwerkriminalität zugerechnet.

Den Beschuldigten droht nicht selten eine hohe Freiheitsstrafe, während die Ermittlungsakten Umzugskartons füllen. Vor diesem Hintergrund ist eine versierte und erfahrene Strafverteidigerin unabdingbar, um Ihre Interessen bestmöglich wahren zu können.

 

Was muss ich tun?

Der Weg zu Ihrer Verteidigung

1. Ruhe bewahren!

Der Vorwurf einer Straftat ist immer belastend. Atmen Sie tief durch, denn Sie müssen sich nicht mehr alleine um dieses Problem kümmern. Ich helfe Ihnen hierbei.

2. Schweigen

Sollten Sie schon eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, leisten Sie dieser nicht Folge. Ein Beschuldigter hat immer das Recht zu schweigen. Nehmen Sie dieses Recht wahr! Hierdurch entstehen Ihnen keinerlei Nachteile! Sprechen Sie auch nicht mit Freunden und Bekannten über das Geschehen, diese könnten als Zeugen vernommen werden..

3. Besprechungstermin vereinbaren

Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Besprechungstermin mit mir. Wenn Sie gerade verhaftet worden sind, rufen Sie mich Tag und Nacht an oder schreiben Sie mir einen Brief. Ich werde mich schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern!

Vorsorgen!

Lesen Sie meine Tipps für Beschuldigte und seien Sie bestens auf den nächsten Kontakt mit der Polizei vorbereitet!