Strafvollzug

Menschenwürde im Belastungstest

Einen Rechtsstaat erkennt man an seinem Umgang mit Schwächeren.

Das Strafvollzugsrecht regelt die Ausgestaltung des Strafvollzugs, also wie eine Freiheitsstrafe vollzogen wird. Diesen alltagsdominierenden Regelungen ist der Inhaftierte unmittelbar und ohne Rückzugsmöglichkeiten ausgesetzt.

Deshalb ist ein starker Partner an seiner Seite so immens wichtig.

Mehr als Vermittlerin

 

Die Verteidigung im Strafvollzug hat ganz eigene Herausforderungen. Verteidiger, die auf diesem Gebiet nicht die nötige Erfahrung, Ausdauer und Entschlossenheit haben, werden für ihre inhaftierten Mandanten keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielen können.

Denn der Alltag in einem geschlossenen Mikrokosmos bringt mit seinen Zuständigkeiten und Regeln für Inhaftierte tagtäglich Heraus- und Überforderungen, die ein Häftling gerade in Konfliktsituationen nicht immer alleine bewältigen kann. In solchen Fällen ist eine erfahrene und kämpfende Verteidigerin unabdingbar.

Offener Vollzug

Die Verlegung in den offenen Vollzug wird von jedem Häftling herbeigesehnt. Es ist der erste Schritt in Richtung Freiheit und Selbstständigkeit. Die Hürden, die bis dahin genommen werden, sind bei jedem Inhaftierten unterschiedlich. Besteht Fluchtgefahr? Wie ist das Missbrauchsrisiko, weitere Straftaten zu begehen, zu beurteilen? Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung vollzugsöffnender Maßnahmen.

Disziplinarmaßnahmen

Bunker, Pop-Shop, UK, Gelber. Mit derartigen Begrifflichkeiten sind Inhaftierte schnell vertraut, weil sie in Verbindung mit Disziplinierungsmaßnahmen stehen. Von einer Disziplinarmaßnahme kann ein Inhaftierter schnell betroffen sein. Eine Urinkontrolle ist fälschlich positiv, man hat sich in Notwehr verteidigt oder wollte einen Streit schlichten, eine verbale Auseinandersetzung wurde aus dem Kontext gerissen uvm. Die Auswirkungen können auch für vollzugsöffnende Maßnahmen weitreichende Folgen haben, sodass eine Verteidigung in Disziplinarmaßnahmen dringend anzuraten ist.

Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 109 StVollzG dient der gerichtlichen Überprüfung einer durch die Justizvollzugsanstalt getroffenen Ermessensentscheidung. Es ist das wichtigste Mittel einer Korrektur rechtswidriger Entscheidungen, die im Strafvollzug getroffen werden. Gleichwohl ist eine positive Entscheidung aufgrund des Prüfungsmaßstabes an gesteigerte Voraussetzungen geknüpft, sodass eine gründliche und präzise Vorbereitung des Antrages erforderlich ist.

Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt

Die Verlegung in eine heimatnahe Justizvollzugsanstalt zählt zu den wichtigsten Wünschen eines Inhaftierten. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Stellen bearbeiten den Antrag? Wie geht man am besten vor? Diese Fragen beantworte ich Ihnen gerne in einem persönlichen Besprechungstermin und übernehme ab diesem Zeitpunkt gerne auch die gesamte Bearbeitung Ihres Anliegens, damit Sie schnellstmöglich wieder regelmäßig Besuch von Ihren Liebsten empfangen können!

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Strafvollzug wird – auch unter Berücksichtigung der besonderen Umstände – regelmäßig als unzureichend empfunden. Dabei zählt die Gewährleistung einer adäquaten medizinischen Versorgung zu den Grundpflichten eines menschenwürdigen Strafvollzuges. Trotzdem bedarf es nicht selten einer energischen Auseinandersetzung, bis diesen medizinischen Fürsorgepflichten im vollen Umfang nachgekommen wird.

Was muss ich tun?

Der Weg zu Ihrer Verteidigung

1. Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie mir einen Brief oder lassen Sie Ihre Familie und Freunde mich anrufen. Ich werde Sie umgehend in der Justizvollzugsanstalt zu einem persönlichen Gespräch aufsuchen.

2. Unterlagen sammeln

Damit ich Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten kann, schicken Sie mir bitte ein aktuelles Vollstreckungsblatt und die letzte Vollzugsplankonferenzniederschrift. Sollten Sie weitere Unterlagen haben (Gutachten etc.) übersenden Sie diese bitte ebenfalls.