Was Mein ist, ist nicht Dein!
Diebstahl- und Raubdelikte zählen - von Beschaffungskriminalität bis bandenmäßigen Raubdelikten - zu den klassischen Straftaten zur Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts.
Von Kaugummi bis Juwelen…
umfassen Eigentumsdelikte vom Ersttäter und Kleinkriminellen bis zum bandenmäßig organisierten Räuber die gesamte Bandbreite an Täterklientel, das auf die rechtswidrige Beschaffung von Sachwerten abzielt.
Durch die hohe Praxisrelevanz dieser Delikte hat sich eine ausdifferenzierte, höchstrichterliche Rechtsprechung zu einzelnen Rechtsfragen entwickelt, die zur souveränen Verteidigung sicher beherrscht werden muss.
Zudem sind gerade im Bereich der schweren Raubdelikte nicht selten tausende Seiten Ermittlungsakten auszuwerten und Ermittlungsergebnisse von Funkzellenauswertung bis DNA-Gutachten kritisch und akribisch zu hinterfragen.
Denn die Strafandrohung ist je nach Delikt beachtlich, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bei Verbrechen unausweichlich. Deshalb ist eine engagierte und erfahrene Verteidigerin an Ihrer Seite absolut notwendig, um Ihre Interessen auch in umfangreichen Verfahren wahren zu können.
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Typische Delikte sind:
- Diebstahl (§ 242 StGB)
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
- Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 StGB)
- Schwerer Bandendiebstahl (§ 244a StGB)
- Unterschlagung (§ 246 StGB)
- Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)
- Raub (§ 249 StGB)
- Schwerer Raub (§ 250 StGB)
- Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)