Weil ``Ich war es nicht`` nicht ausreicht
Vermögensdelikte sind mehr als Schadenbezifferung
Von Schwarzfahren bis Banküberfall umfassen Vermögensdelikte vielfältigste Sachverhalte mit zum Teil beachtlicher Strafandrohung. Ob Geständnis, Täter-Opfer-Ausgleich, Schweigen oder Leugnen: eine sorgsam geplante Verteidigungsstrategie stellt früh die Weichen für das zu erwartende Strafmaß. Verpassen Sie diese Chance nicht.
Das Problem…
…bei Vermögensdelikten ist nicht selten der fehlende unmittelbare zeitliche Zusammenhang zwischen Tat und Strafverfolgung. Ebay-Betrug, unberechtigte Kontoabbuchungen oder Dutzende unbezahlte Bestellungen bei Online-Versandhäusern auf Rechnung sind schnell getätigt, der Taterfolg stellt sich schnell ein, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfolgt – wenn überhaupt – Monate später, weitere Monate vergehen, bis der Täter überhaupt ermittelt ist. Dadurch kommt es leicht zu einer Vielzahl an Betrugstaten durch einen einzigen Täter.
Am Ende dieser „Vermögensbeschaffungsmaßnahmen“ liegen nicht selten tausende Seiten an Ermittlungsakten und unzählige Beweismittel zur Sichtung vor. Die richtige und realistische Bewertung des Ermittlungsergebnisses ist dabei der Schlüssel für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie.
§ § §
Typische Delikte sind:
- Betrug (§ 263 StGB)
- Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)
- Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
- Untreue (§ 266 StGB)
- Kreditbetrug (§ 265b StGB)
- Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)
- Erpressung (§ 253 StGB)
- Räuberische Erpressung (§ 255 StGB)
- Begünstigung (§ 257 StGB)
- Hehlerei (§ 259 StGB)