Ein Bußgeldbescheid ist nicht das Ende
…sondern erst der Anfang!
Ob Rotlicht, Geschwindigkeit, Abstand oder Parken - bußgeldbewehrte Verkehrsverstöße gibt es viele, nicht umsonst heißt es Bußgeldkatalog. Das Massengeschäft der Behörden mit Verkehrsordnungswidrigkeiten führt zu vielen Fehlern, die erfolgversprechende Grundlage des eigenen Freispruchs sein können.
Was muss ich tun?
Der Weg zu Ihrer Verteidigung
1. Lesen
Was haben Sie für ein Schreiben erhalten? Einen Anhörungsbogen? Gut, dann haben wir noch ein wenig Zeit. Einen Bußgeldbescheid? Dann läuft eine zweiwöchige Frist ab Zustellung, in der Einspruch eingelegt werden kann. Bewahren Sie unbedingt den gelben Umschlag auf.
2. Schweigen
Sollten Sie schon eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, leisten Sie dieser nicht Folge. Ein Betroffener hat immer das Recht zu schweigen. Nehmen Sie dieses Recht wahr! Hierdurch entstehen Ihnen keinerlei Nachteile! Sprechen Sie auch nicht mit Freunden und Bekannten über das Geschehen, diese könnte man hinterher als Zeugen vernehmen.
3. Versicherung prüfen
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die Verkehrsordnungswidrigkeiten umfasst? Dann teilen Sie mir Ihre Rechtsschutzversicherung nebst Versicherungsscheinnummer mit. Ich werde für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen.