Gewalt- und Freiheitsdelikte

Die Eskalation ist das Ende eines Konflikts

…und der Beginn der Strafverteidigung

Die Gewaltanwendung ist ein ureigener menschlicher Wesenszug.
Die Bestrafung von Gewalt hingegen ist die humane, zivilisatorische Errungenschaft.

Manchmal geht es ganz schnell,…

  • Party, Alkohol, Missverständnisse, Schlägerei, Polizeigewahrsam. 
  • Jugendliche, Messer, Krankenhaus, Tod, Untersuchungshaft.
  • Straßenverkehr, Ausbremsen, Polizei, Fahrverbot.
  • Nachbarn, laute Musik, Unverständnis, Schlägerei, Polizeigewahrsam
  • Ehestreit, Eskalation, Treppe, Wut, Tod, Untersuchungshaft. 
  • Ex-Freund, Eifersucht, häusliche Gewalt, Polizeigewahrsam.
  • Bahnhof, Angriff, Bordsteinkante, Koma, Anklage.

 

 

…manchmal geht es um’s ganze

  • Überfall, Polizei, Kunden, Geiselnahme, Untersuchungshaft.
  • Ausland, Mittelsmann, Pflegekraft, Zoll, Anzeige.
  • Zuhälter, Netzwerk, Bordell, Ausbeutung, Untersuchungshaft.
  • Ex-Freundin, Verlustangst, Einsperren, Anklage.

§ § §

Solche Sachverhalte begegnen einer Strafverteidigerin täglich. Fälle körperlicher Auseinandersetzungen zählen zum Standardrepertoire einer Fachanwältin für Strafrecht.

Typische Delikte sind:

  • (Einfache vorsätzliche) Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
  • Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB)

 

  • Menschenhandel (§ 232 StGB)
  • Zwangsprostitution (§ 232a StGB)
  • Zwangsarbeit (§ 232b StGB)
  • Ausbeutung (§ 233 / 233a StGB)
  • Menschenraub (§ 234 StGB)
  • Zwangsheirat (§ 237 StGB)
  • Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
  • Geiselnahme (§ 239b StGB)

Was muss ich tun?

Der Weg zu Ihrer Verteidigung

1. Ruhe bewahren!

Der Vorwurf einer Straftat ist immer belastend. Atmen Sie tief durch, denn Sie müssen sich nicht mehr alleine um dieses Problem kümmern. Ich helfe Ihnen dabei.

2. Schweigen

Ein Beschuldigter hat immer das Recht zu schweigen. Nehmen Sie dieses Recht wahr! Hierdurch entstehen Ihnen keinerlei Nachteile! Sprechen Sie auch nicht mit Freunden und Bekannten über das Geschehen, diese könnte man hinterher als Zeugen vernehmen.

3. Kontakt aufnehmen

Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Besprechungstermin mit mir. Sollten Sie verhaftet worden sein, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir einen Brief. Ich werde Sie schnellstmöglich besuchen.

Vorsorgen!

Wichtige Verhaltenshinweise im Umgang mit der Polizei erfahren Sie in meinem Beitrag „Tipps für Beschuldigte“