Sie können die Vollmacht unterzeichnet per E-Mail, Fax, postalisch oder persönlich einreichen. Bitte füllen Sie die Vollmachten soweit es Ihnen möglich ist aus, ohne Streichungen vorzunehmen.
Die Vollmachten sind sehr allgemein und umfassend gehalten, damit eine Vielzahl an Tätigkeiten umfasst ist. Die Vollmacht geht regelmäßig über das eigentliche Mandat hinaus. Bitte nehmen Sie gleichwohl keine Streichungen vor. Die Vollmacht dient zum Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung gegenüber der Ermittlungsbehörde bzw. der Gegenseite und wird durch Ihre Mandatierung beschränkt.
Entscheidend ist der Umfang Ihres Auftrages und nicht der Inhalt der Vollmachtsurkunde.
Sollten Sie hierzu noch Rückfragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.