FAQ

Ihre Fragen, Meine Antworten

Wie erreiche ich Ihre Kanzlei am besten?

Meine Kanzlei befindet sich zentral in Wuppertal-Vohwinkel und ist mit sämtlichen Verkehrsmitteln schnell und einfach zu erreichen.

Wenn Sie mit dem Auto anreisen, nehmen Sie von der BAB 46 die AS Vohwinkel und fahren Sie über den Westring in die Gräfrather Straße.

Wenn Sie mit der S-Bahn anreisen, steigen Sie am Bahnhof „Wuppertal-Vohwinkel“ aus und gehen Sie über die Bahnstraße, weiter über die Kreuzung Bahnstraße/Kaiserstraße und geradeaus in Richtung Gräfrather Straße. Nach einigen Minuten sehen Sie das Kanzleigebäude auf der linken Seite.

Soweit Sie mittels Bus und Schwebebahn anreisen, nehmen Sie die Haltestelle „Vohwinkel Schwebebahn“, gehen Sie die Rubensstraße durch und biegen Sie links in die Gräfrather Straße ein. Nach insgesamt 4 Minuten Fußweg finden Sie das Kanzleigebäude auf der rechten Seite.

 

Sind Sie für mich im Notfall erreichbar?

Ja, das bin ich. Als Strafverteidigerin ist es wichtig, für meine Mandanten stets erreichbar zu sein. Hierzu können Sie mich unter meiner Nummer 24 Stunden am Tag erreichen. Warten Sie die kurze Ansage ab und Sie erreichen mich auf meinem Dienstmobiltelefon.

Sollten Sie mich in außergewöhnlichen Situationen nicht beim ersten Anruf erreichen, können Sie sich darauf verlassen, dass ich Sie sofort zurückrufe. Bitte teilen Sie dafür unbedingt Ihre Rückrufnummer mit, soweit die Anruferkennung ausgeschaltet sein sollte.

Zu den typischen Notfällen zählen Verhaftungen und Durchsuchungen oder andere, unmittelbar bevorstehende Zwangsmaßnahmen mit strafrechtlichem Bezug.

Sind die Wege barrierefrei?

Ja! Sie erreichen meine Kanzlei in der 3. Etage bequem mittels Aufzug. Sämtliche Wege sind barrierefrei, sodass Sie mich auch sicher mit Ihrem Rollstuhl erreichen können.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Rechtsanwaltsgebühren sind für jeden Mandanten ein wichtiges Anliegen.

Grundsätzlich bemessen sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hiervon kann jedoch mittels Vergütungsvereinbarungen abgewichen werden, wenn die Tätigkeit andernfalls nicht mit der notwendigen Gründlichkeit und Sorgfalt bearbeitet werden kann.

Soweit die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen, besteht die Möglichkeit der Pflichtverteidigerbeiordnung. Das bedeutet, dass die mit Ihrer Verteidigung verbundenen Rechtsanwaltsgebühren zunächst vom Staat getragen werden. Der aus den amerikanischen Fernsehsendungen stammende, in der Bevölkerung weitverbreitete Irrglaube, dass Pflichtverteidiger schlechter seien, ist nicht auf das deutsche Rechtssystem übertragbar.

Soweit Sie nur einzelne strafrechtliche Fragen im Rahmen einer Beratung haben, können diese ggfs. von Beratungshilfe abgedeckt werden. Andernfalls fallen Gebühren für eine Erstberatung von höchstens 190,00 EUR zzgl. MwSt. an.

 

Verteidigen Sie auch außerhalb Wuppertals?

Ja! Für Strafverteidiger ist es selbstverständlich quer durch die gesamte Bundesrepublik zu Mandanten und Prozessen zu reisen. Ich verteidige regelmäßig Mandanten bundesweit und besuche Mandanten auch in weit entfernten Justizvollzugsanstalten.

Kann ich Sie auch aus der Ferne beauftragen?

Selbstverständlich. Es ist problemlos möglich, mich aus der Ferne mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen. Sämtliche Kommunikation kann telefonisch und via eMail erfolgen. Durch einen vollständigen digitalen Workflow entstehen keinerlei Zeitverzögerungen. Sie erhalten alle Schriftstücke von mir digital verschlüsselt. Die Verteidigungsstrategie besprechen wir telefonisch, wenn es Ihnen zeitlich am besten passt. So können Sie sich ganz auf Ihre Geschäfte konzentrieren!